E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Die im VersAusglG vorgesehene externe Teilung von Betriebsrenten kann verfassungskonform ausgelegt werden

Ist bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse auszugleichen, so darf im der Ausgleichswert als Kapitalwert am Ende der Ehezeit höchstens die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erreichen.


Diese Vorgehensweise ist nicht verfassungswidrig, weil die Vorschriften des Gesetzes verfassungskonform ausgelegt werden können.

Gerichte müssen allerdings sicherstellen, dass die ausgleichsberechtigte Person keine unangemessene Verringerung ihrer Versorgungsleistungen zu erwarten hat. Der Versorgungsträger muss dabei entstehende Belastungen vermeiden können, indem ihm die Wahl der internen Teilung stets möglich bleibt.
 
Bundesverfassungsgericht, Urteil BVerfG 1 Bvl 5 18 vom 26.05.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-28 wid-29 drtm-bns 2024-03-28